Angeln in Schleswig-Holstein

Angeln in Schleswig-Holstein

Infos für Bürger mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein

Um in Schleswig-Holstein angeln zu können, benötigt man als Einwohner einen staatlichen Fischereischein (Angelschein) und für jedes Gewässer eine eigene Lizenz, den sogenannten Fischereierlaubnisschein. Der Fischereischein kann mit Prüfungsnachweis oder gleichwertigem Sachkundenachweis bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Rathaus, Bürgeramt) beantragt werden.

Eine Ausnahme der Fischereischeinpflicht gibt es für Kutter, die an Bord eine Aufsicht zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gewährleisten. Wenn sie besteht, dann kann die Fischereischeinpflicht entfallen. Achtung bei Eintritt in andere Hoheitsgewässer (z. B. Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark).

Freies Angeln (ohne Fischereierlaubnisschein), aber mit gültigem Fischereischein (!), gilt in Schleswig-Holstein nur in Küstengewässern, d.h. in den im Bundesland liegenden Teilen der Nord- und Ostsee. Zu den Küstengewässern zählen auch Abschnitte von sechs Flüssen:

Eider: flußabwärts der Schleuse Nordfeld; sie liegt bei Eider-km 78,280
Stör: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 77 in Itzehoe
Krückau: flußabwärts der ehemaligen Wassermühle Piening am Mühlendamm in Elmshorn
Pinnau: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 431 in Uetersen
Trave: Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole
Elbe: Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bei Wedel.

Voraussetzungen für Bürger zum Angeln in Schleswig-Holstein:

Weiterführende Links für Bürger:

Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.


Infos für Gäste & Touristen zum Angeln in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein müssen Angeltouristen einen gültigen staatlichen Fischereischein oder den (prüfungsfreien) Urlaubsfischereischein nachweisen (20 Euro). Dazu muss – auch für freie Küstenabschnitte – eine Fischereiabgabe von 10 Euro gezahlt werden (auch, wenn im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe entrichtet wurde). Für Binnen-Gewässer müssen ggf. weitere Erlaubnisscheine erworben werden. Alles kann vor Ort oder Online erledigt werden.

Eine Ausnahme für die Fischereischeinpflicht gibt es für Kutter, die an Bord eine Aufsicht zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gewährleisten. Wenn sie besteht, dann kann die Fischereischeinpflicht entfallen. Achtung bei Eintritt in andere Hoheitsgewässer (z. B. Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark, aber der Käpt’n sollte Bescheid wissen).

Freies Angeln (ohne Erlaubnisschein, aber gültiger Fischereiabgabe) und mit gültigem Fischereischein (!), gilt in Schleswig-Holstein nur in Küstengewässern, d. h. in den im Bundesland liegenden Teilen der Nord- und Ostsee. Zu den Küstengewässern zählen auch Abschnitte von sechs Flüssen:

Eider: flußabwärts der Schleuse Nordfeld; sie liegt bei Eider-km 78,280
Stör: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 77 in Itzehoe
Krückau: flußabwärts der ehemaligen Wassermühle Piening am Mühlendamm in Elmshorn
Pinnau: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 431 in Uetersen
Trave: Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole
Elbe: Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bei Wedel.

Voraussetzungen für Gäste & Touristen zum Angeln in Schleswig-Holstein:
  • Gültiger Staatlicher Fischereischein (auch aus anderen Bundesländern)
  • oder Urlaubsfischereinschein
  • Fischereiabgabemarke (braucht jeder Tourist)
    • Angelläden, Touristeninfos vor Ort und Online bei der Landesverwaltung (Kostenloses Servicekonto einrichten, dann Fischereiabgabe online erwerben, Kreditkarte notwendig)
  • Fischereierlaubnisschein (Preis abhängig vom Gewässer
  • Personalausweis/Reisepass
Weiterführende Links für Gäste & Touristen:

Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.; Landesverwaltung für Urlaubsfischereischein/Fischereiabgabe (erst ein Servicekonto einrichten, kostenlos registrieren per E-Mail)