Angeln in Sachsen-Anhalt

Angeln in Sachsen-Anhalt

Infos für Bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

Um in Sachsen-Anhalt angeln zu können, benötigt man als Einwohner einen staatlichen Fischereischein (Angelschein) und für jedes Gewässer eine eigene Lizenz, den sogenannten Fischereierlaubnisschein.

In Sachsen-Anhalt gibt es einen Friedfisch-Fischereischein ab dem 14. Lebensjahr (Kurzes Prüfungsgespräch). Dieser Fischereischein wird in den anderen Bundesländern nicht anerkannt.

Voraussetzungen für Bürger zum Angeln in Sachsen-Anhalt:

Weiterführende Links für Bürger:

Landesangelverband Sachsen-Anhalt


Infos für Gäste & Touristen zum Angeln in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt müssen Gastangler und Angeltouristen einen gültigen staatlichen Fischereischein (Angelschein) nachweisen sowie einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.

Für Ausländer aus der Europäischen Union ist es möglich einen Gastfischereischein zu erhalten. Die Sachkunde ist dann durch eine vergleichbare Prüfung nachzuweisen. Der Gastfischereischein ist auf 1 Monat begrenzt.

Voraussetzungen für Gäste & Touristen zum Angeln in Sachsen-Anhalt:
Weiterführende Links für Gäste & Touristen:

Landesangelverband Sachsen-Anhalt